
Das Soziale Entschädigungsrecht
Von der Antragstellung bis zur Anerkennung
– wir gehen den Weg mit Ihnen
Menschen, die gesundheitliche Schäden erlitten haben – zum Beispiel durch sexualisierte Gewalt oder Körperverletzung –, können vom sozialen Entschädigungsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet, dass sie staatliche Unterstützung und Leistungen erhalten können, wenn ihre Gesundheit durch ein Unrecht geschädigt wurde.Das gesamte Verfahren kann emotional herausfordernd und langwierig sein. Wir begleiten Sie dabei – behutsam und beständig.

1. Formloser Antrag
Hierfür können Sie beim zuständigen Versorgungsamt* einen formlosen Antrag stellen – telefonisch, postalisch oder per E-Mail. Das Amt berät Sie auch gerne zu den Antragsarten sowie zu Entschädigungsmöglichkeiten. Es unterstützt Sie auch beim Ausfüllen des Antrags. Es ist ratsam, beim zuständigen Versorgungsamt alle Ihre Anträge gleichzeitig zu stellen. Auf Wunsch begleiten wir Sie während des gesamten Antragsverfahrens.
*LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht

2. Nachreichen erforderlicher Unterlagen
Nach einer entsprechenden Anfrage durch das Amt reichen Sie dann die erforderlichen Unterlagen nach – zum Beispiel eine Kopie des Personalausweises oder medizinische Gutachten. Sollten Sie bestimmte Unterlagen nicht besitzen, werden diese bei den entsprechenden Stellen durch die Sachbearbeitung angefordert.

Prüfung des Falles
Sobald alle Unterlagen vorliegen, erfolgt eine Prüfung durch die Sachbearbeitung. Dabei wird festgestellt, ob es sich um eine Gewalttat nach dem Sozialgesetzbuch handelt, in dem die staatliche Entschädigung und Unterstützung für Opfer von Gewalttaten geregelt ist.

4. Medizinische Stellungnahme
Wenn eine Gewalttat nach dem Sozialgesetzbuch anerkannt ist, wird der Antrag an den medizinischen Dienst weitergeleitet. Der medizinische Dienst nimmt anhand der Unterlagen Stellung zu Ihrem Antrag. Sollte es erforderlich sein, kann auch eine medizinische Untersuchung stattfinden. Diese Untersuchung dient ausschließlich der medizinischen Einschätzung und findet in einem geschützten Rahmen durch Fachpersonal statt.

5. Bescheiderteilung
Sie erhalten schließlich einen schriftlichen Bescheid durch die Sachbearbeitung. Darin wird erklärt, ob die Gewalttat anerkannt wird und in welchem Ausmaß die Gesundheit geschädigt wurde – also wie schwer die Folgen sind. Hierdurch ergibt sich die Höhe der Entschädigungsleistungen.

6. Widerspruch
Nach Erhalt der Entscheidung können Sie innerhalb von vier Wochen formlos Widerspruch bei der Sachbearbeitung einreichen. In diesem Fall formulieren wir gemeinsam eine schriftliche Begründung. Die endgültige Entscheidung wird Ihnen anschließend mitgeteilt. Darüber hinaus ist ein Klageverfahren beim Sozialgericht möglich, bei dem wir Sie ebenfalls unterstützen.
