Selbstverständnis

Selbstverständnis und Aufgaben der UAK für das Bistum Münster

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt für die Regionen des Bistum Münster (im Folgenden UAK genannt) versteht sich zuerst den Interessen und Rechten von Missbrauch und Gewalt betroffener Menschen im „kirchlichen Raum“ verpflichtet. Hierzu zählen ausdrücklich auch kirchliche Verbände wie die Caritas und Ordensgemeinschaften.

Sowohl Abgrenzungen, was noch als sexueller Missbrauch oder sexualisierte Gewalt gelten soll als auch Abgrenzungen, was in Zuständigkeit des Bistum Münster und was ggf. in anderen Zuständigkeiten von Verbänden, Einrichtungen oder Ordens-Gemeinschaften lag oder liegt, spielen zunächst keine Rolle. In der Bearbeitung durch die UAK werden dann solche Zuständigkeiten festgestellt und aktiv angesprochen. Auch die Zuständigkeit staatlicher Stellen z. B. im Rahmen von Aufsichts- und Genehmigungspflichten wird dabei einbezogen.

Die UAK arbeitet völlig außerhalb kirchlicher Strukturen und Verantwortlichkeiten, ist nur den Betroffenen gegenüber öffentlich Rechenschaft schuldig. Soweit in konkreten Fällen erforderlich, spricht sie respektvoll mit kirchlichen Stellen und Gremien, z. B. dem Unabhängigen Beraterstab des Bischofs oder dem / der Interventionsbeauftragten.   

Diese notwendige und von Betroffenen deutlich geforderte Unabhängigkeit der Kommission kommt auch darin zum Ausdruck, dass die Mitglieder der Kommission nicht vom Bischof berufen werden, sondern auf Grundlage dieser Erklärung anerkannt werden sowie die Kommission mit den hierfür erforderlichen Ressourcen ausgestattet wird.

Die UAK wird den Betroffenen in den Regionen des Bistum Münsters regelmäßig berichten und ihre Impulse vorrangig aufgreifen.

Sie sorgt dafür, dass Betroffene Ansprechpersonen erhalten, mit denen sie über ihre Erfahrungen von Leid und Unrecht im geschützten Rahmen sprechen können. Die Betroffenen bestimmen selbst darüber, ob und in welcher Weise eine weitere Aufarbeitung erfolgt bzw. ob sie an geeignete weiterführende Stellen weitergeleitet werden möchten. Die UAK wird keine eigene Beratungsstelle aufbauen, sondern hierfür ein Netzwerk verfügbarer Beratungen, Unterstützungen und Hilfen, die Betroffene zuverlässig und für sie erreichbar in Anspruch nehmen können, knüpfen. Für die aktive Mitwirkung in diesem Netzwerk sollen solche vorhandenen Angebote erschlossen und eingebunden werden, wesentlich auch, um von diesen allgemeine, nicht fallbezogene(!) Rückmeldungen über vorkommende Themen und Verläufen ihrer Beratungen etc. zu erhalten. 

Diese Rückmeldungen sind für die UAK wichtig, einerseits um ggf. regionale und fachliche Lücken in der Versorgung zu erkennen sowie andererseits um daraus dem Bistum, dem Bischof und anderen Verantwortlichen Hinweise über strukturell und kulturell begünstigende Faktoren für Unrecht und Leid im Kontext von (sexualisierter) Gewalt im kirchlichen Raum zu geben. Hierzu veröffentlicht sie regelmäßig den Status der Aufarbeitung und Umsetzung ihrer Hinweise an Verantwortliche der Kirche im Bistum Münster, und zwar im nordrhein-westfälischen als auch im niedersächsischen Bistumsteil.