Antrag auf Anerkennung des Leids

Von der Antragstellung bis zur Anerkennung
– wir gehen den Weg mit Ihnen

Wenn Sie von sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende der katholischen Kirche oder in einem Heim in katholischer Trägerschaft betroffen sind, können Sie einen Antrag auf Anerkennung des Leids stellen. Dabei handelt es sich um ein förmliches Verfahren, bei dem Sie eine materielle Anerkennungsleistung beantragen können. Der Weg dorthin kann emotional herausfordernd sein – Sie gehen ihn aber nicht allein.

1. Erster Kontakt

Weiterleitung auf bistum-muenster.de

2. Gespräche zur Schilderung des Geschehens

In weiteren Terminen können Sie das Erlebte schildern. Diese Gespräche werden protokolliert. Sie bestimmen, wie viel Sie erzählen und wie oft Gespräche stattfinden. Auch hier kann jederzeit eine Vertrauensperson anwesend sein. Die Inhalte können belastend sein – wir begleiten Sie behutsam. Wichtig ist, dass Ihre Geschichte so präzise wie möglich erzählt wird.

3. Verfahren

Nun können Ermittlungen eingeleitet werden – strafrechtlich, dienstrechtlich und/oder  kirchenrechtlich. In manchen Fällen werden Sie von Behörden erneut befragt. Wir stehen Ihnen auch dann unterstützend zur Seite. Gerne können Sie zusätzlich rechtlichen Beistand hinzuziehen.

4. Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die Interventionsstelle des Bistums Münster. Beim Ausfüllen des Antrages können wir sie unterstützen. Die Interventionsstelle prüft den Antrag und stellt ggf. weitere Fragen.

Weiterleitung an die Unabhängige Kommission

Das Formular geht an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen. Sie entscheidet unabhängig – weder das Bistum noch wir haben Einfluss. Es kann bis zu 1,5 Jahren dauern, bis Sie eine Entscheidung erhalten.

Auszahlung der Leistung

Die Höhe der Leistung wird dem Bistum mitgeteilt – eine Begründung erfolgt nicht. Beträge bis 50.000 € werden direkt aus einem Fonds ausgezahlt.

5. Widerspruch

Nach Erhalt der Entscheidung können Sie einmal Widerspruch einlegen. Dazu formulieren wir gemeinsam eine schriftliche Begründung. Die endgültige Entscheidung wird Ihnen anschließend mitgeteilt

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