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Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, den Missbrauch aufzuklären und dafür zu sorgen, dass Verantwortung übernommen wird.

Malerei einer Frau und eines Mannes in herkömmlicher Kleidung. Sie stehen nebeneinander und schauen jeweils in eine andere Richtung.

Seit November 2024 verfügt die Unabhängige Aufarbeitungskommission für die Regionen des Bistums Münster über eine eigene Geschäftsstelle. In den Räumen am Krummen Timpen in Münster unterstützen und begleiten die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle Betroffene von sexualisierter Gewalt. Die Unterstützung und Begleitung ist kostenfrei. Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht. Eine Beratung kann auch anonym erfolgen. Darüber hinaus finden am Krummen Timpen vielfältige Veranstaltungen statt.  

Niemand von uns wird von der Kirche bestimmt – wir sind unabhängig.

Die Teammitglieder des UAK Münster im Besprechungsraum.
Portraitfoto von Ulrike Overkamp
Ulrike Overkamp
Dipl.-Päd. / Supervisorin (DGsV)
Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit
Portraitfoto von Jochen Elte
Jochen Elte
Dipl.-Psych.
Begleitung und Unterstützung
Portraitfoto von Ursula Tiete-Hiesgen
Ursula Tiete-Hiesgen
Verwaltung

Auftrag und Rahmen

Ausgangspunkt für Auftrag und Arbeitsweise ist die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“, die am 28.04.2020 zwischen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Deutschen Bischofskonferenz vereinbart wurde.

Malerei einer auf dem Boden sitzenden Frau mit trauriger und verschlossener Körperhaltung. Neben ihr steht die geisterhafte Erscheinung eines Kindes

Alle Mitglieder der UAK Münster e. V. bringen ihre besondere berufliche Expertise und persönliche Erfahrungen in Fragen sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt sowie ihrer Aufarbeitung in die Arbeit der Kommission ein. Die Mitglieder sind nicht an Weisungen gebunden und nur ihrem persönlichen Gewissen verpflichtet. Die Mitarbeit in der UAK ist ehrenamtlich, nur unmittelbar erforderliche und nachgewiesene Aufwendungen werden entschädigt. 

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