Die UAK Münster

Vielen Dank für Ihr Interesse an der UAK Münster. Die Website befindet sich derzeit noch im Aufbau. Sie finden aber schon ein paar grundlegende Informationen und haben die Möglichkeit uns zu kontaktieren.

Auftrag und Rahmen

Ausgangspunkt für Auftrag und Arbeitsweise ist die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“, die am 28.4.2020 zwischen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM) und der Deutschen Bischofskonferenz vereinbart wurde. 

Zusammensetzung der UAK

Gemäß der Gemeinsamen Erklärung (s.o.) arbeiten in der UAK für das Bistum Münster mit (Stand März 2023):

  • von den Betroffenen sexuellen Missbrauchs am 5.3.2023 gewählt:

Melanie Hach (Betriebswirtin),
Dr. Hans Jürgen Hilling (Rechtsanwalt),
Bernhard Theilmann (Konditormeister)

  • vom Land NRW vorgeschlagen:

Prof. Dr. Angela Faber (Landesrätin für Schulen, Inklusionsamt und Soziale Entschädigung beim Landschaftsverband Rheinland a.D.),
Prof. Dr. Christian Schrapper (Vorsitzender)

  • vom Bistum vorgeschlagen:

Regina Laudage-Kleeberg,
Prof. Dr. Thomas Großbölting,
Prof. Dr. Thomas Schüller 

Alle Mitglieder der UAK bringen ihre besondere berufliche Expertise und persönliche Erfahrungen in Fragen sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt sowie ihrer Aufarbeitung in die Arbeit der Kommission ein. Die Mitglieder sind nicht an Weisungen gebunden und nur ihrem persönlichen Gewissen verpflichtet. Die Mitarbeit in der UAK ist ehrenamtlich, nur unmittelbar erforderliche und nachgewiesene Aufwendungen werden entschädigt. Die UAK nimmt sich auch das Recht, sich aufzulösen sowie die Mitglieder, persönlich zurückzutreten.

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